Auf Konsenta können Sie mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber in einer kurzen, fairen Verhandlung eine Abfindung vereinbaren - außergerichtlich und mit anwaltlicher Betreuung. Nur im Erfolgsfall zahlen Sie eine kleine Servicegebühr.
Das sagen Fachleute aus Theorie und Praxis
PROF. DR. ULRICH SEIBERT
Honorarprofessor und Arbeitsrichter a.D.
KATRIN MÜLLER
Geschäftsführerin LISANTIX (Personalberatung)
Prof. Dr. SEAN PATRICK SASSMANNSHAUSEN
Professor für Betriebswirtschaft und Unternehmertum
Beispiel: Abfindung über €7.000
| Kostenart | Klage mit Vergleich | Klage ohne Vergleich (gewonnen) | Klage ohne Vergleich (verloren) | Konsenta Einigung |
|---|---|---|---|---|
| Erhaltene Abfindung | + 7.000 € | + 7.000 € | + 0 € | + 7.000 € |
| Gerichtskosten | - 0 € | - 462 € | - 462 € | - 0 € |
| Anwaltskosten | - 2.885 € | - 2.325 € | - 2.325 € | - 0 € |
| Gesamtkosten | - 2.885 € | - 2.787 € | - 2.787 € | - 700 € (10% Provision) |
| Netto-Ertrag | + 4.115 € | + 4.213 € | - 2.787 € | + 6.300 € |
Typischerweise fallen bei einer Kündigungsschutzklage für beide Parteien jeweils ca. €2.500 Anwaltsgebühren an – schon in der ersten Instanz. Eine außergerichtliche Einigung ist deutlich günstiger, zumal ca. 70% der Kündigungsschutzklagen ohnehin in einem Vergleich enden.
Konsenta ist für Sie kostenfrei, wenn es zu keiner Einigung kommt. Im Falle einer Einigung zahlen Sie eine Erfolgsprovision in Höhe von 10% der Abfindungssumme – in den meisten Fällen ein Bruchteil dessen, was bei einer Kündigungsschutzklage angefallen wären. Anwaltlich Betreuung inklusive!
Die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber müssen bis spätestens drei Tagen vor Ablauf der Klagefrist abgeschlossen sein. Tatsächlich gibt es in den meisten Fällen bereits nach einer Woche eine finale Entscheidung. Eine Kündigungsschutzklage hingegen kann sich über Monate oder gar Jahre hinziehen.
Eine Klage gegen den Arbeitgeber hat es oft in sich: Papierkram, Anwalts- und Gerichtstermine, steigende Kosten, ein unsicherer Ausgang. Eine außergerichtliche Einigung ist oft die bessere Alternative – nicht nur finanziell, sondern auch für die Nerven. Beide Parteien kommunizieren immer nur mit Konsenta.
Optional können Sie den Service eines Partners von Konsenta nutzen, der für den Fall einer Nicht-Einigung schon einmal eine Kündigungsschutzklage vorbereitet, die Sie noch innerhalb der 3-Wochen-Frist einreichen können. Dieser Service ist für Sie zunächst kostenlos.
Durch einfügen individueller Informationen in die Vorlage eines Abwicklungsvertrages erstellen Sie auf Konsenta ein rechtssicheres Dokument zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Auch ihr Arbeitgeber kann Risiken aus dem Weg räumen.
Konsenta begleitet Sie dabei, eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. Falls Sie sich nicht einigen, können Sie immer noch mit unserer Partnerkanzlei "Johannes von Rueden" klagen - schnell und unbürokratisch.
Unser Team steht Ihnen täglich von 9 bis 22 Uhr für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung:
030 5094 8344
Zunächst prüfen wir in einem kurzen Fragebogen, wie hoch eine Abfindung in Ihrem Fall typischerweise sein könnte. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich bei Konsenta zu registrieren.
Optional kann eine Partnerkanzlei von Konsenta schon während der Verhandlungen eine Klage für Sie vorbereiten – kostenlos und unverbindlich.
Im nächsten Schritt kontaktiert Konsenta den Arbeitgeber und lädt ihn zur außergerichtlichen Verhandlung ein.
Sie und Ihr Arbeitgeber werden gebeten, innerhalb einer bestimmten Frist eine Gebotsspanne abzugeben. Diese bleiben zunächst geheim. Überschneiden sie sich, so wird automatisch der Mittelwert als verbindlicher Betrag vereinbart.
Sollte es in der ersten Runde zu keiner Einigung kommen, macht Konsenta in einer zweiten Runde einen Vorschlag, ermittelt durch KI.
Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird sofort eine Abfindungsvereinbarung erstellt, die von beiden Seiten digital unterschrieben wird. Der Arbeitgeber wird aufgefordert, Ihnen den Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
„Konsenta verfolgt einen innovativen Ansatz, der im Falle einer Kündigung wirklich helfen kann, hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen – auf beiden Seiten. Das spart auch Stress, unnötigen Schriftverkehr und sehr viel "Papierkram". Mit dem intelligenten Verhandlungssystem von Konsenta kann man direkt eine finanzielle Einigung über eine Abfindung erzielen. Bei betriebsbedingten Kündigungen endet es ohnehin fast immer mit einer Abfindung. Warum also nicht gleich so vorgehen?"
Professor Dr. Ulrich SeibertLehrbeauftragter Heinrich Heine Universität Düsseldorf, ehem. Arbeitsrichter Hansestadt Hamburg.
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um Konsenta zur Verfügung, zum Beispiel:
Nutzen Sie Konsenta um selbst ohne Klage eine Abfindung auszuhandeln:
Sie möchten den Weg der außergerichtlichen Einigung gar nicht erst probieren und sofort klagen?
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unserer Partnerkanzlei „VON RUEDEN RECHTSANWÄLTE“.
Alles was Sie über den außergerichtlichen Einigungsprozess wissen müssen.
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf die jedoch kein gesetzlicher Anspruch besteht.
Die Höhe wird individuell verhandelt. Oft wird als Orientierung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen, aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle.
Indem Sie Konsenta neben persönlichen Daten Informationen zum gekündigten Arbeitsverhältnis übermitteln. Dann können Sie direkt über Konsenta das Abfindungsangebot versenden.
Konsenta führt keine Rechtsberatung durch, sondern steht Ihnen als digitale Mediationsplattform zur Verfügung und erleichtert den Einigungsprozess.
Sie zahlen nur im Falle einer erfolgreichen Einigung eine Gebühr in Höhe von 10% der Abfindungshöhe. Keine Einigung, keine Kosten.