Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung & Abfindung - Ihre Rechte und realistische Chancen

Eine betriebsbedingte Kündigung wirft sofort zwei zentrale Fragen auf:

  1. Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
  2. Wie hoch ist meine Abfindung?

Im Arbeitsrecht gilt: Eine Abfindung ist kein Automatismus - sondern Verhandlungssache.

Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung

  • Dringende betriebliche Erfordernisse
  • Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
  • Ordnungsgemäße Sozialauswahl
  • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Fehler hier erhöhen Ihr Verhandlungspotenzial erheblich.

Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich besteht kein automatischer Anspruch. Abfindungen entstehen meist durch:

  • Kündigungsschutzklage
  • Gerichtlichen Vergleich
  • Außergerichtliche Einigung

Höhe der Abfindung - Die Faustformel

Beispiel

Monatsgehalt: 3.500 €
Betriebszugehörigkeit: 8 Jahre
Berechnung: 0,5 × 3.500 × 8 = 14.000 € Abfindung

Monatsgehalt: 5.000 €
Betriebszugehörigkeit: 15 Jahre
Berechnung: 0,5 × 5.000 × 15 = 37.500 € Abfindung

Die 0,5-Regel ist nur ein Ausgangspunkt - höhere Faktoren sind häufig möglich.

Kündigungsschutzklage - Kostenrisiko beachten

Nach § 12a ArbGG trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Typisch: 30-40 % der Abfindungssumme gehen für Anwaltskosten verloren.

Wirtschaftlich sinnvoller: Außergerichtliche Einigung

Vorteile:

  • Höhere Nettoabfindung
  • Schnellere Einigung
  • Kein Kostenrisiko
  • Diskretion

Moderne Lösung: Konsenta

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  • 10 % Erfolgsprovision
  • Kein Kostenrisiko
  • Oft Einigung in 7 Tagen
  • Digital & diskret
  • Rechtssicherer Abwicklungsvertrag

Fazit

Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ist verhandelbar. Strategisches Vorgehen entscheidet über mehrere tausend Euro.

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