Kündigung wegen Auftragsmangel: So sichern Sie sich Ihre Abfindung
Wenn die Auftragsbücher leer bleiben, greifen viele Unternehmen zum letzten Mittel: der Kündigung. Für Sie als Arbeitnehmer ist die Kündigung wegen Auftragsmangel erst einmal ein Schock. Doch juristisch gesehen ist dieser Grund für den Arbeitgeber ein echtes Minenfeld – und genau das ist Ihre Chance auf eine attraktive Abfindung.
In diesem Artikel erfahren Sie, warum „Auftragsmangel“ kein automatisches Aus für Ihre Entschädigung bedeutet und wie Sie mit der richtigen Strategie das Maximum für Ihren Neustart herausholen.
Ist eine Kündigung wegen Auftragsmangel immer rechtens?
Nein. Der Arbeitgeber darf nicht einfach kündigen, nur weil es gerade mal „etwas ruhiger“ ist. Damit eine Kündigung wegen Auftragsmangel (eine Form der betriebsbedingten Kündigung) vor Gericht Bestand hat, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dauerhafter Wegfall: Der Auftragsrückgang darf nicht nur vorübergehend sein. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Arbeit dauerhaft weggefallen ist.
- Keine Weiterbeschäftigung: Es darf kein anderer freier Arbeitsplatz im Unternehmen existieren, auf dem Sie eingesetzt werden könnten.
- Die Sozialauswahl: Das ist der häufigste Fehlerpunkt. Der Chef darf nicht wahllos entscheiden. Er muss Kollegen vergleichen (Dienstalter, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung). Wer „sozial weniger schutzbedürftig“ ist, muss als Erster gehen.
Die gute Nachricht: Da diese Punkte extrem schwer zu beweisen sind, scheuen Arbeitgeber den Prozess und zahlen lieber eine Abfindung.
Wie hoch fällt die Abfindung aus?
Die Höhe der Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung orientiert sich meist an der sogenannten Regelabfindung. Diese dient als Basis für jede Verhandlung:
Beispiel: Sie verdienen 4.000 € brutto und waren 8 Jahre im Betrieb.
Je nachdem, wie angreifbar die Sozialauswahl des Arbeitgebers ist, kann dieser Betrag in Verhandlungen deutlich nach oben korrigiert werden.
Kostenvergleich: Warum Sie nicht sofort zum Anwalt rennen sollten
Viele Arbeitnehmer denken: „Ich habe eine Kündigung wegen Auftragsmangel erhalten, ich brauche sofort einen Anwalt.“ Doch Vorsicht: Im Arbeitsrecht (1. Instanz) zahlen Sie Ihren Anwalt immer selbst (§ 12a ArbGG). Das schmälert Ihren Netto-Ertrag massiv.
| Posten | Klassische Klage (Anwalt) | Konsenta (Online-Einigung) |
|---|---|---|
| Anwaltskosten | ca. 2.885 € (Fix) | 0 € |
| Erfolgsprovision | 0 € | 700 € (10 %) |
| Ihr Netto-Ertrag | 4.115 € | 6.300 € |
| (Beispielrechnung basierend auf 7.000 € Abfindung) |
Fazit: Mit Konsenta behalten Sie bis zu 90 % mehr von Ihrem Geld als auf dem herkömmlichen Klageweg.
Die Lösung: Schnell und sicher mit Konsenta
Wenn die Aufträge fehlen, will der Arbeitgeber meist eine schnelle Trennung. Nutzen Sie dieses Interesse für sich! Konsenta ist eine digitale Mediationsplattform, die Ihnen hilft, Ihre Abfindung ohne Gerichtsstress zu verhandeln.
- Blitzschnell: Während Prozesse Monate dauern, erzielen wir oft innerhalb von 7 Tagen eine Einigung.
- Kein Risiko: Eine Gebühr (10 % Provision) fällt nur an, wenn Sie wirklich Geld erhalten. Ohne Abfindung entstehen Ihnen 0 € Kosten.
- Diskret & Professionell: Wir führen die Verhandlung digital und sachlich. Unangenehme Konfrontationen im Büro fallen weg.
- Rechtssicherheit: Durch die Kooperation mit der Kanzlei VON RUEDEN ist sichergestellt, dass Ihre Klagefrist gewahrt bleibt, falls die Verhandlung scheitert.
Fazit: Machen Sie das Beste aus der Situation
Eine Kündigung wegen Auftragsmangel ist nicht Ihre Schuld. Sehen Sie die Abfindung als Ihr Startkapital für das nächste Kapitel Ihrer Karriere. Lassen Sie sich nicht mit dem erstbesten Angebot abspeisen und verschenken Sie kein Geld an teure Anwaltshonorare.
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