Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung - So steigern Sie Ihre Abfindung
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, entscheidet ein Punkt oft über mehrere tausend Euro:
War die Sozialauswahl korrekt?
Fehler bei der Sozialauswahl sind einer der häufigsten Gründe, warum Kündigungen angreifbar sind -- und genau hier entsteht Verhandlungsspielraum für eine höhere Abfindung.
Was ist die Sozialauswahl?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung darf der Arbeitgeber nicht frei entscheiden, wen er entlässt.
Er muss nach § 1 Kündigungsschutzgesetz soziale Kriterien berücksichtigen:
- Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Typische Fehler bei der Sozialauswahl
- Vergleichsgruppe falsch gebildet
- Jüngere Kollegen bleiben trotz gleicher Position
- Unterhaltspflichten nicht berücksichtigt
- Schwerbehinderung ignoriert
- Leistungsträger pauschal ausgenommen
Schon kleine Fehler können die Kündigung unwirksam machen oder Ihre Verhandlungsposition deutlich stärken.
Abfindung steigern durch Fehleranalyse
Die klassische Ausgangsformel lautet:
Bei klaren Fehlern in der Sozialauswahl sind jedoch häufig deutlich höhere Faktoren möglich.
Klage oder Verhandlung?
In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt § 12a ArbGG: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst. Oft gehen 30--40 % der Abfindung für Kosten verloren.
Eine strukturierte außergerichtliche Verhandlung ist daher oft wirtschaftlich sinnvoller.
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Gerade bei fehlerhafter Sozialauswahl lässt sich so häufig eine deutlich höhere Abfindung erzielen.
Fazit
Die Sozialauswahl ist einer der stärksten Hebel bei betriebsbedingter Kündigung.
Wer hier genau prüft, steigert seine Chancen auf eine deutlich bessere Abfindung.
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