Arbeitsrecht Anwalt Preise: Mit diesen Kosten müssen Sie nach einer Kündigung rechnen
Wer eine Kündigung erhält, stellt sich schnell die Frage: „Was sind die üblichen Arbeitsrecht Anwalt Preise?“ Die Sorge vor hohen Anwaltskosten ist berechtigt, denn das Arbeitsrecht hat eine finanzielle Besonderheit, die viele Arbeitnehmer erst erfahren, wenn es zu spät ist.
In diesem Artikel schlüsseln wir die Kostenstrukturen auf und zeigen Ihnen, wie Sie das finanzielle Risiko minimieren, um am Ende mehr von Ihrer Abfindung zu behalten.
Die Kostenfalle im Arbeitsrecht: § 12a ArbGG
In fast allen anderen Rechtsbereichen gilt: Wer gewinnt, dessen Kosten muss die Gegenseite tragen. Im Arbeitsrecht ist das anders.
Gemäß § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) gibt es in der ersten Instanz keinen Anspruch auf Entschädigung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts. Das bedeutet: Sie zahlen Ihren Anwalt immer selbst – völlig egal, ob Sie den Prozess gewinnen oder einen lukrativen Vergleich erzielen.
Worauf basieren im Arbeitsrecht die Anwaltskosten?
Es gibt in der Regel zwei Wege, wie Anwälte ihre Honorare berechnen:
1. Gesetzliche Gebühren (RVG)
Die meisten Anwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter.
- Je höher Ihr Gehalt, desto höher die Anwaltskosten.
- Hinzu kommen Gebühren für die Klageerhebung, die Wahrnehmung von Terminen und – im Erfolgsfall – eine Einigungsgebühr.
2. Honorarvereinbarungen
Manche Fachanwälte für Arbeitsrecht rechnen nach Stundensätzen ab (oft zwischen 250 € und 450 € pro Stunde). Dies kann bei komplexen Fällen sinnvoll sein, wird aber bei „Standard-Kündigungen“ oft deutlich teurer als die RVG-Gebühren.
Rechenbeispiel: Anwaltskosten vs. Konsenta-Provision
Nehmen wir an, Sie verdienen 3.500 € brutto und erhalten eine Abfindung von 7.000 €.
| Kostenpunkt | Klassischer Anwalt (nach RVG) | Konsenta (Online-Mediation) |
|---|---|---|
| Berechnungsbasis | Streitwert (10.500 €) | Abfindung (7.000 €) |
| Anwaltskosten | ca. 2.885 € (Fixkosten) | 0 € |
| Erfolgsprovision | 0 € | 700 € (10 %) |
| Netto für Sie | 4.115 € | 6.300 € |
Das Fazit: Bei einem klassischen Anwalt zahlen Sie oft über ein Drittel Ihrer Abfindung allein für das Honorar. Bei Konsenta zahlen Sie nur dann, wenn Sie wirklich Geld erhalten – und das zu einem fairen Fixpreis.
Konsenta: Die Lösung für transparente Preise
Wenn Ihnen die klassischen Arbeitsrecht Anwalt Preise zu hoch oder zu riskant sind, bietet Konsenta den perfekten Ausweg. Wir haben den Prozess der Abfindungsverhandlung digitalisiert, um Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern.
Warum Konsenta die wirtschaftlich klügere Wahl ist:
- Kein Kostenrisiko: Sie müssen kein Geld vorstrecken. Unsere Gebühr wird erst fällig, wenn der Arbeitgeber die Abfindung zahlt.
- Erfolgsorientiert: Gehen Sie leer aus, zahlen Sie an uns keinen Cent.
- Anwaltliches Backup inklusive: Trotz der geringen Kosten sind Sie rechtlich abgesichert. Über die Kooperation mit der Kanzlei VON RUEDEN bleibt Ihr Klageweg im Hintergrund gewahrt.
- Schnelligkeit: Während ein Prozess Monate dauert, erzielen wir oft innerhalb von 7 Tagen eine Einigung.
Fazit: Rechnen Sie nach, bevor Sie unterschreiben
Bevor Sie ein Mandat bei einem klassischen Anwalt unterschreiben, sollten Sie kalkulieren, wie viel von Ihrer erwarteten Abfindung am Ende tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Die gängige Abfindungsformel hilft Ihnen bei der Einschätzung:
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