Aufhebungsvertrag: Vorteile, Nachteile und die optimale Abfindung

Häufig legt der Arbeitgeber statt einer einseitigen Kündigung ein Dokument auf den Tisch, das eine einvernehmliche Trennung vorsieht: den Aufhebungsvertrag. Für Arbeitnehmer ist dies ein Moment höchster Alarmbereitschaft, aber auch die größte Chance auf eine überdurchschnittliche Entschädigung.

Ein Aufhebungsvertrag ist reine Verhandlungssache. Wer hier blind unterschreibt, verschenkt meist tausende Euro. Wer jedoch strategisch verhandelt, kann deutlich mehr herausholen als bei einer klassischen Kündigung.

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Der direkte Vergleich

Im Gegensatz zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag ein zweiseitiger Vertrag. Sie müssen nicht zustimmen. Warum sollten Sie es trotzdem tun?

[Image of a comparison between a notice of termination and a rescission agreement]

MerkmalEinseitige KündigungAufhebungsvertrag
AbfindungsanspruchMuss oft erst erstritten werdenFast immer fester Bestandteil
KündigungsfristMuss zwingend eingehalten werdenFrei verhandelbar (Achtung: Sperrzeit-Gefahr)
ArbeitszeugnisAnspruch auf "wohlwollend"Note und Formulierung vorab fixierbar
Sperrzeit-RisikoGeringHoch (wenn nicht rechtssicher formuliert)

Wie hoch sollte die Abfindung im Aufhebungsvertrag sein?

Da Sie mit Ihrer Unterschrift auf Ihren wertvollen Kündigungsschutz verzichten, ist der „Preis“, den der Arbeitgeber zahlen muss, meist höher als bei einer normalen Kündigung. Die Regelformel dient hier nur als absolutes Minimum:

In einem Aufhebungsvertrag sind Faktoren von 0,75 bis 1,2 üblich, da der Arbeitgeber durch Ihre Unterschrift sofortige Rechtssicherheit gewinnt und kein Risiko einer Kündigungsschutzklage mehr trägt.

Die 3 größten Gefahren beim Aufhebungsvertrag

Bevor Sie unterschreiben, müssen Sie drei Punkte klären:

  1. Die Sperrzeit: Wenn der Vertrag nicht korrekt formuliert ist, wertet die Arbeitsagentur dies als „Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer“ und verhängt eine 12-wöchige Sperre.
  2. Die Ruhezeit: Wird die Kündigungsfrist unterschritten, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie verbrauchen dann erst Ihre Abfindung, bevor das Amt zahlt.
  3. Die voreilige Unterschrift: Einmal unterschrieben, gibt es fast kein Zurück mehr. Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge.

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Fazit: Unterschreiben Sie niemals unter Druck

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