Höhe der Abfindung bei Kündigungsschutzklage - Wie viel ist realistisch und lohnt sich die Klage wirklich?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, denken viele sofort:
„Ich reiche Kündigungsschutzklage ein -- dann bekomme ich automatisch eine Abfindung."
Das ist arbeitsrechtlich nicht korrekt.
Entsteht durch Klage automatisch eine Abfindung?
Nein. Ziel der Kündigungsschutzklage ist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Eine Abfindung entsteht meist durch einen Vergleich.
Höhe der Abfindung
Typische Spanne
Beschäftigungsdauer Übliche Spanne
3-5 Jahre: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr
6-10 Jahre: 0,5-0,75 Monatsgehälter pro Jahr
10+ Jahre: 0,75-1,0 Monatsgehälter pro Jahr
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
- 3-Wochen-Frist beachten
- Gütetermin
- Kammertermin
Gesamtdauer häufig 3--9 Monate.
Kosten nach § 12a ArbGG
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Typisch: 30--40 % der Abfindungssumme gehen für Anwaltskosten verloren.
Alternative: Strukturierte Verhandlung
Oft wirtschaftlich sinnvoller:
- Schnellere Einigung
- Höhere Nettoabfindung
- Kein Kostenrisiko
- Diskretion
Moderne Lösung: Konsenta
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- Rechtssicherer Abwicklungsvertrag
Fazit
Nicht die Klage entscheidet -- sondern die richtige Strategie.
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